Rechtsprechung
RG, 26.10.1904 - Rep. V. 156/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Steht dem Käufer eines Grundstücks, der über einen Mangel desselben arglistig getäuscht ist, nach der in Kenntnis des Mangels geschehenen Annahme der Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 B.G.B. nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 59, 104
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
Ein Astrologe scheitert vor Gericht
Weiterhin verliert der Käufer, der eine mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos annimmt (§ 464 BGB) nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers nicht nur die Gewährleistungsansprüche, sondern geht gleichzeitig auch etwaiger Schadensersatzansprüche aus Delikt verlustig (RGZ 59, 104; 101, 64). - OLG Bremen, 24.10.1990 - 1 U 49/90
Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses; Kenntnis des Käufers von einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts gilt dies auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (RGZ 101, 64 [73]) und führt die vorbehaltlose Annahme der Kaufsache in diesem Falle sogar zum Verlust etwaiger Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (RGZ 59, 104).