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   RG, 26.10.1904 - Rep. V. 156/04   

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https://dejure.org/1904,325
RG, 26.10.1904 - Rep. V. 156/04 (https://dejure.org/1904,325)
RG, Entscheidung vom 26.10.1904 - Rep. V. 156/04 (https://dejure.org/1904,325)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1904 - Rep. V. 156/04 (https://dejure.org/1904,325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Steht dem Käufer eines Grundstücks, der über einen Mangel desselben arglistig getäuscht ist, nach der in Kenntnis des Mangels geschehenen Annahme der Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 B.G.B. nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 59, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52

    Ein Astrologe scheitert vor Gericht

    Weiterhin verliert der Käufer, der eine mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos annimmt (§ 464 BGB) nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers nicht nur die Gewährleistungsansprüche, sondern geht gleichzeitig auch etwaiger Schadensersatzansprüche aus Delikt verlustig (RGZ 59, 104; 101, 64).
  • OLG Bremen, 24.10.1990 - 1 U 49/90

    Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses; Kenntnis des Käufers von einem

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  • BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts gilt dies auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (RGZ 101, 64 [73]) und führt die vorbehaltlose Annahme der Kaufsache in diesem Falle sogar zum Verlust etwaiger Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (RGZ 59, 104).
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